GOZ 0010 - Eingehende Untersuchung

Leistungsbeschreibung 1-fach
Vergütung 1988 - 2011 € 5,63
Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes € 5,63
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 01). € 23,49

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "0010 bei gleichzeitiger Abrechnung weiterer Befunde, wie z.B. Gingivalindizes ist nicht abrechenbar / erstattbar "

Sie verweigern in Ihrem Schreiben vom ... die Erstattung der Leistung nach GOZ ... mit dem Hinweis, dass diese Leistung bereits mit der GOZ 0010 abgegolten sei.
Ihre Ansicht ist hier nicht richtig.
Da es sich bei der 0010 nur um eine Übersichtsuntersuchung handelt, mit der der Bedarf an weiteren Untersuchungen erst abgeklärt wird, sind diese weiteren, teilweise höher bewerteten Leistungen natürlich nicht in der GOZ 0010 enthalten, sie sind außerdem darin nicht beschrieben.

Es findet sich jedoch in den jeweils anderen Positionen die Beschreibung der jeweils anderen Untersuchung. Es gibt jedoch keine doppelte Leistungsbeschreibung in der GOZ oder GOÄ unter unterschiedlichen Ziffern.
So sind z.B. Zahnfleischuntersuchungen mittels Gingivalindizes nach GOZ 4005 weder Teil der Leistungsbeschreibung der GOZ 0010 noch werden sie regelmäßig gleichzeitig ausgeführt, jedoch gibt es eine eigene Leistungsposition zur Abrechnung der Leistung. Die fast gleich hohe Bewertung der GOZ 4005 belegt zusätzlich, dass dies nicht in der GOZ 0010 enthalten sein kann.
(Den letzten Teil mit der Ziffer 4005 ggf. sinngemäß für die verweigerte Leistung ändern)