| Leistungsbeschreibung | 1-fach |
|---|---|
| Vergütung 1988 - 2011 | € 5,63 |
| Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen einschließlich Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes | € 5,63 |
| von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 01). | € 23,49 |
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!
Sie
verweigern in Ihrem Schreiben vom ... die Erstattung der Leistung nach GOZ ...
mit dem Hinweis, dass diese Leistung bereits mit der GOZ 0010 abgegolten
sei.
Ihre Ansicht ist hier nicht richtig.
Da es sich bei der 0010 nur um
eine Übersichtsuntersuchung handelt, mit der der Bedarf an weiteren
Untersuchungen erst abgeklärt wird, sind diese weiteren, teilweise höher
bewerteten Leistungen natürlich nicht in der GOZ 0010 enthalten, sie sind
außerdem darin nicht beschrieben.
Es findet sich jedoch in den jeweils anderen Positionen die Beschreibung der
jeweils anderen Untersuchung. Es gibt jedoch keine doppelte
Leistungsbeschreibung in der GOZ oder GOÄ unter unterschiedlichen Ziffern.
So
sind z.B. Zahnfleischuntersuchungen mittels Gingivalindizes nach
GOZ 4005 weder Teil der Leistungsbeschreibung der GOZ 0010 noch werden
sie regelmäßig gleichzeitig ausgeführt, jedoch gibt es eine eigene
Leistungsposition zur Abrechnung der Leistung. Die fast gleich hohe Bewertung
der GOZ 4005 belegt zusätzlich, dass dies nicht in der GOZ 0010 enthalten sein
kann.
(Den letzten Teil mit der Ziffer 4005 ggf. sinngemäß für die
verweigerte Leistung ändern)