GOZ 0080 - Oberflächenanästhesie intraoral

Leistungsbeschreibung 1-fach
Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich € 1,69
Vergütung 1988 - 2011 € 1,69
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. -

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

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Kostenerstatter: "die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

Wäre die Oberflächenbetäubung grundsätzlich medizinisch nicht notwendig, so hätte der Verordnungsgeber sie überhaupt nicht in die GOZ eingefügt.

Hieran können Sie also schon sehen, dass ihre Ansicht sich im Grundsatz nicht mit der Ansicht des Verfassers der Gebührenordnung deckt.
Sollten Sie für diesen individuellen Fall die medizinische Notwendigkeit bestreiten wollen, so stünde ihnen der Weg über eine unabhängige Begutachtung offen, denn die Feststellung der medizinischen Notwendigkeit obliegt ausschließlich Personen, die zur Ausübung eines Heilberufs befähigt sind.
Da die Rechnung der mich behandelnden Praxis jedoch bereits mit der Abrechnung nach GOZ die medizinische Notwendigkeit bestätigt, wären Sie hier in der Beweispflicht für ihre Annahme.
Bis Sie also die bereits bescheinigte medizinische Notwendigkeit durch ein unabhängiges Gutachten widerlegt haben, erwarte ich die umgehende Erstattung der Leistung, denn die Rechnung ist korrekt aufgestellt und somit zur Zahlung und Erstattung fällig.

 

Kostenerstatter: "Diese Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

zur medizinischen Notwendigkeit