| Leistungsbeschreibung | 1-fach |
|---|---|
| Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | € 1,69 |
| Vergütung 1988 - 2011 | € 1,69 |
| von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit. | - |
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Wäre die Oberflächenbetäubung grundsätzlich medizinisch nicht notwendig, so hätte der Verordnungsgeber sie überhaupt nicht in die GOZ eingefügt.
Hieran können Sie also schon sehen, dass ihre Ansicht sich im Grundsatz nicht
mit der Ansicht des Verfassers der Gebührenordnung deckt.
Sollten Sie für
diesen individuellen Fall die medizinische Notwendigkeit bestreiten wollen, so
stünde ihnen der Weg über eine unabhängige Begutachtung offen, denn die
Feststellung der medizinischen Notwendigkeit obliegt ausschließlich Personen,
die zur Ausübung eines Heilberufs befähigt sind.
Da die Rechnung der mich
behandelnden Praxis jedoch bereits mit der Abrechnung nach GOZ die medizinische
Notwendigkeit bestätigt, wären Sie hier in der Beweispflicht für ihre
Annahme.
Bis Sie also die bereits bescheinigte medizinische Notwendigkeit
durch ein unabhängiges Gutachten widerlegt haben, erwarte ich die umgehende
Erstattung der Leistung, denn die Rechnung ist korrekt aufgestellt und somit zur
Zahlung und Erstattung fällig.
