GOZ 0090 - Infiltrationsanästhesie intraoral

Leistungsbeschreibung 1-fach
Intraorale Infiltrationsanästhesie, € 3,37
Abrechnungsbestimmung: Wird die Leistung nach der Nummer 0090 je Zahn mehr als einmal berechnet, ist dies in der Rechnung zu begründen. Bei den Leistungen nach den Nummern 0090 und 0100 sind die Kosten der verwendeten Anästhetika gesondert berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 € 3,37
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 40 - I). € 10,44