GOZ 0095a - extraorale Infiltrationsanästhesie

Dies ist eine Analogleistung, sie ist weder in der GOZ noch in den für Zahnmediziner*innen geöffneten Bereichen der GOÄ enthalten und wird daher nach § 6 Abs. 1 der GOZ vergleichend (analog) abgerechnet.

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Unser Vorschlag für eine Analogposition

Aufsuchen des Infektionsgebiets, Desinfektion der Haut, Einstich, vorsichtige Injektion, Abwarten bis zum Wirkeintritt, ggf. Nachinjektion zur Vertiefung benötigen gute 4 Minuten, wir setzen eine Durchschnittspraxis an.

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei € 32,-.

Wir schlagen daher folgende Analogposition vor:


   
Beschreibung Punkte  1-fach 2,3-fach

0095a - extraorale Infiltationsanästhesie;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer; 

entsprechend GOZ 2090: Präparation einer Kavität und 

Restauration mit plastischem Füllungsmaterial, dreiflächig

 297  € 16,70€ 38,47

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: erkennt die Analogleistung nicht an, da die Leitungsanästhesie mit der GOZ 0080, 0090, 0100 abzurechnen sei..

Für zahnärztliche Leistungen darf der Zahnarzt die Gebührenverzeichnisse GOZ und GOÄ heranziehen.
Dort, wo er eine Leistung erbringt, die
- medizinisch notwendig (medizinisch heilsam, lindernd, sinnvoll; nicht: "unerlässlich") ist,
- nicht Teil einer anderen Leistung(sbeschreibung) ist,
- keine bloße Ausführungsart einer anderen Leistung ist,
- eine selbständige Leistung ist (einen eigenen Zeitabschnitt und ggf. eigenes Instrumentarium oder eine besondere Ausbildung erfordert, nicht immer mit einer anderen Leistung erbracht wird),
darf er nicht irgend eine andere Leistung dafür abrechnen oder deren Faktor erhöhen, sondern er muss eine gleichwertige Leistung für einen Vergleich heranziehen und diese als vergleichend herangezogene Leistung nach § 6 Abs. 1 GOZ kennzeichnen.
Es ist hier also nicht gestattet, irgendeine Leistung dafür abzurechnen, in deren Leistungsbeschreibung die Infoltrationsanästhesie von extra oral nicht beschrieben ist.
In keiner Leistungsbeschreibung der GOZ oder GOÄ findet sich die extraorale Infoltrationsanästhesie abgebildet, daher darf auch nicht der Faktor irgend einer Leistung hierfür angehoben werden, es handelt sich nämlich auch nicht bloße um eine Ausführungsart einer anderen Leistung.
Vielmehr können weitere Leistungen vorausgegangen sein oder sich anschließen und in der gleichen Sitzung erbracht werden.
Während im Katalog der GKV bei der Infiltrationsanästhesie (anders als bei der Leitungsanästhesie) nicht zwischen extra- und intraoral unterschieden wird, führt die GOZ mit der 0090 originär nur die intraorale Infiltration auf.
Daher muss hier analog berechnet werden, die Auswahl der Vergleichsposition ist nach § 6 GOZ dem Zahnarzt allein überlassen.

Falls Sie eine Erstattung dieser völlig korrekten Analogabrechnung daher verweigern wollen, sehe ich Sie in der Pflicht, durch ein unabhängiges Kammergutachten Ihre Ansicht zu belegen, die Einschaltung eines von Ihnen regelmäßig beauftragten und bezahlten beratenden Zahnarztes lehne ich ab.
Die vorliegende Rechnung ist ordnungsgemäß erstelt, sie ist fällig und die Leistung nach Tarif zu erstatten.

 

Kostenerstatter: "Diese Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

zur medizinischen Notwendigkeit