Dies ist eine Analogleistung, sie ist weder in der GOZ noch in den für Zahnmediziner*innen geöffneten Bereichen der GOÄ enthalten und wird daher nach § 6 Abs. 1 der GOZ vergleichend (analog) abgerechnet.
| Beschreibung | Kriterium erfüllt? |
|---|---|
| ... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? | Ja. |
| ... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? | Ja, in keiner enthalten. |
| ... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? | Ja. |
| ... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? | Ja. |
| ... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? | Ja, ist es nicht. |
| ... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? | Ja, ist nicht immer nötig. |
Nach unserer Berechnung liegen die Kosten für einen klinischen Test der Sensibilität eines Nervversorgungsgebiets bei ca. € 20,-.
Die Kosten für einen elektronischen Test liegen bei mindestens € 70,-, dies sollte daher der Einfachsatz sein.
Wir verwenden daher zwei unterschiedliche Analogpositionen:
| Beschreibung | Punkte | 1-fach | 2,3-fach |
|
0165a-1 - Sensibilitätstest eines Nervversorgungsgebiets, klinisch; Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer; entsprechend GOZ 2380: Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa |
160 | € 9,00 | € 20,70 |
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0165a-2 - Sensibilitätstest eines Nervversorgungsgebiets, elektronisch; Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer; entsprechend GOZ 2160: Einlagefüllung - zweiflächig |
1356 | € 76,16 | € 175,41 |
Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Die GOZ/GOÄ XXXX stellt eine Übersichtsuntersuchung dar, deren Untersuchungsergebnisse Anlass zu weiteren, eingehenderen Untersuchungen geben kann.
Die Sensibilitätstestung ist in der Leistungsbeschreibung der GOZ/GOÄ XXXX nicht erwähnt und ist auch nicht regelmäßig notwendiger Bestandteil dieser Leistung. Die Testung beansprucht einen eigenen Zeitrahmen und eine gesonderte Dokumentation. Folglich ist sie eine selbständige Leistung.
Da sie nicht in der GOZ oder zugreifbar in der GOÄ enthalten ist, ist die vergleichende Abrechnung korrekt.
Die Bundeszahnärztekammer führt den Sensibilitätstest eines Nervversorgungsgebietes in ihrem Katalog analog zu berechnender, selbständiger Leistungen im Abschnitt A auf.
Die Gleichwertigkeit der berechneten Position kann ich nachvollziehen, da das Verfahren zeitaufwendig ist.
Da ich bei Ihnen auf Erstattung nach GOZ versichert bin und die
Analogabrechnung nach § 6 GOZ Gegenstand der GOZ ist, fordere ich sich also auf,
Ihrer Erstattungspflicht nun nachzukommen.
Sollten Sie Zweifel an der
korrekten Berechnung hegen, steht es Ihnen frei, unabhängig von der Erstattung
an mich ein unabhängiges Gutachten auf Ihre Kosten zu veranlassen.
Da die Rechnung jedoch korrekt erstellt ist, ist sie fällig und die Erstattung nach Tarif ebenso!