GOZ 1020 - lokale Fluoridierung

Leistungsbeschreibung 1-fach
Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz, zur Kariesvorbeugung und -behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung € 2,81
Die Leistung nach der Nummer 1020 ist innerhalb eines Jahres höchstens viermal berechnungsfähig
Vergütung 1988 - 2011 € 2,81
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (IP4). € 16,64