GOZ 2000 - Versiegelung von kariesfreien Fissuren

Leistungsbeschreibung 1-fach
Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn € 5,06
Vergütung 1988 - 2011 € 5,06
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA IP5). € 22,18

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Versiegelung ist nur ein Mal pro Zahn berechenbar"

Sie erkennen die Versiegelung nur ein Mal pro Zahn an. Ausdrücklich ist in der Leistungsbeschreibung jedoch davon die Rede, dass kariesfreie Fissuren oder auch Glattflächen gemeint sind. Dort steht nicht: kariesfreie Fissuren und Glattflächen.

Der Verordnungsgeber hat hier also zwei Zahnbereiche klar unterschieden, daher ist die Versiegelung der Fissuren auch getrennt von der Versiegelung der Glattflächen abrechenbar.

Diese Ansicht vertritt auch die Bundeszahnärztekammer.

Die Rechnungslegung ist also korrekt, die Zahlung ist fällig und die Erstattung nach Tarif ist es ebenso.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

zur medizinischen Notwendigkeit