GOZ 2260 - direkte provisorische Krone

Leistungsbeschreibung 1-fach
Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung € 5,62
Bei Verwendung eines konfektionierten Provisoriums sind die Kosten hierfür gesondert berechnungsfähig. Das Wiedereingliedern desselben Provisoriums, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung, ist mit der Gebühr nach der Nummer 2260 oder 2270 abgegolten.
Vergütung 1988 - 2011 € 5,62
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 19). € 21,48