GOZ 2365a - Devitalisation - BZÄK

Dies ist eine Analogleistung, sie ist weder in der GOZ noch in den für Zahnmediziner*innen geöffneten Bereichen der GOÄ enthalten und wird daher nach § 6 Abs. 1 der GOZ vergleichend (analog) abgerechnet.

Beschreibung Kriterium erfüllt?
... ist in der Analogliste der BZÄK enthalten? Ja.
... ist in KEINER anderen geöffneten Leistung der GOZ / GOÄ enthalten? Ja, in keiner enthalten.
... beansprucht einen eigenen Zeitabschnitt? Ja.
... benötigt eigenes Instrumentarium / besondere Ausbildung? Ja.
... ist NICHT besondere Ausführungsart einer anderen Leistung? Ja, ist es nicht.
... ist NICHT immer mit einer anderen Leistung nötig? Ja, ist nicht immer nötig.

Unsere Analogposition

Nach unserer Berechnung liegen die Kosten bei ca. € 33,-.

Wir schlagen daher als Vergleichsposition vor:

Beschreibung Punkte

1 - fach

 2,3-fach

2365a - Devitalisation;

Analogposition nach GOZ § 6 Abs. 1 im Katalog der Bundeszahnärztekammer;

entsprechend GOZ 2440: Füllung eines Wurzelkanals;

258

€ 14,51

€ 33,37

Im einfacher gelagerten Fall kann der Faktor abgesenkt werden.

Information für Patienten: Analogpositionen sind immer praxisabhängig zu bewerten. Je nach Kostenstruktur, Ausbildung etc. können die Kosten stark variieren!

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Die Devitalisierung ist nach GOZ 2430 / einer anderen existierenden Leistung abzurechnen."

Die Devitalisierung war bis 2011 noch in der GOZ beschrieben, weiterhin ist sie normaler Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenkassen.

Die Beschreibung dieser Leistung ist mit der GOZ-Novelle nicht in eine andere Gebührenposition aufgenommen worden, trotzdem ist sie medizinisch weiterhin Stand der Technik.

Somit ist die Leistung nicht in GOZ oder GOÄ beschrieben, auch nicht in der GOZ 2430. Eine selbständige zahnmedizinische Leistung, die nicht enthalten ist, darf aber nicht mit irgendeiner Leistungsziffer abgerechnet werden, für solche Fälle schreibt § 6 GOZ die vergleichende Analogabrechnung vor.

Auch die Bundeszahnärztekammer führt diese Leistung in ihrem Katalog selbständiger, analog zu berechnender zahnärztlicher Leistungen auf.

Da ich bei Ihnen nach Maßgabe der GOZ und GOÄ versichert bin, fordere ich Sie daher auf, ihrer vertraglichen Pflicht nachzukommen und die korrekt berechnete Analogziffer zu erstatten.

Kostenerstatter: "Die verglichene Leistungsposition ist zu teuer, wir erstatten nur einen niedrigeren Betrag."

Die Auswahl einer Analogposition ist nach § 6 Abs. 2 GOZ dem behandelnden Zahnarzt überlassen.

Wenn Sie Zweifel an der Berechtigung der Höhe der Analogabrechnung haben, so steht Ihnen der Weg über ein unabhängiges Kammergutachten offen, die Meinung eines durch Sie wiederholt für Beratungen bezahlten Zahnarztes würde keine neutrale Beurteilung darstellen.

Ich sehe derzeit nicht, auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Erstattung der korrekten Analogabrechnung verweigern wollen.

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Devitalisation ist veraltet und darf nicht mehr angewendet werden."

Die Auswahl eines geeigneten therapeutischen Verfahrens dem behandelnden Zahnarzt überlassen. Nur, wer über eine entsprechende Berufserlaubnis verfügt, darf Heilberufe ausüben, das gilt auch für Versicherungssachbearbeiter, das gilt auch bereits für das Stellen einer Indikation (positiv oder negativ!).

Die Devitalisation ist ein althergebrachtes Verfahren, dass auch heute noch ausgeführt wird und wissenschaftlich hinreichend untersucht ist. Sie zählt ganz regulär auch zum Sachleistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (BEMA 29 - Dev).

Die Rechnung ist korrekt ausgestellt, sie ist fällig, Gleiches gilt für die Erstattungspflicht nach Tarif.

Kostenerstatter: "Die Leistung ist nicht medizinisch notwendig."

zur medizinischen Notwendigkeit