GOZ 3060 - Blutungsstillung Umstechung oder Bolzung

Leistungsbeschreibung 1-fach
Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung € 7,87
Vergütung 1988 - 2011 € 7,87
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 38 - Nbl2). € 37,85

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Eine Blutstillung ist in der ebenfalls abgerechneten operativen Leistung inbegriffen."

Bei jeder Operation kommt es zu einer Blutung. Sie steht irgendwann von selbst oder kann einfach gestoppt werden. Das ist mit der Operationsziffer abgegolten.

Wenn aber die Stillung einer übermäßigen Blutung nur durch ein Abbinden oder eine Knochenbolzung erfolgen kann, so überschreitet dies das in der Operationsleistung enthaltene Maß der Blutstillung.

Der Verordnungsgeber verlangt für die GOZ 3060 im Gegensatz z.B. zur 3050 nicht einmal mehr die Erbringung als selbständige Leistung. Dies liegt darin begründet, dass der Gesetzgeber erkannt hat: eine Umstechung und Abbindung oder Bolzung stellt immer einen gesonderten Zeitabschnitt und somit eine selbständige Maßnahme dar. Deswegen hat er die GOZ 3060 als Einzelleistung in die GOZ eingefügt.

Da Sie - im Gegensatz zu mir und dem Praxisteam - nicht bei der Operation anwesend waren, kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie dazu kommen, die Ausführung der GOZ 3060 zu bestreiten.

Daher fordere ich Sie auf, entweder unverzüglich den Betrag zu erstatten oder Ihrerseits die angebliche Nichterbringung nach GOZ 3060 in diesem Einzelfall zu beweisen.