| Leistungsbeschreibung | 1-fach |
|---|---|
| Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbständige Leistung | € 28,12 |
| Das Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten in Verbindung mit Extraktionen, Osteotomien oder Wurzelspitzenresektionen kann nicht nach den Nummern 3190 bis 3200 sowie 3310 berechnet werden. | |
| Vergütung 1988 - 2011 | € 28,12 |
| von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 53a - Zy1). | € 156,61 |
Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Inbegriffen in einer Leistung sind Schritte, die regelmäßig in gleicher Art notwendig sind und Verfahren, die in der Leistungsbeschreibung einer Position enthalten sind.
Selbst die Betäubungsleistungen sind jedoch separat berechenbar, obwohl sie sicher immer notwendig sind, weil der Verordnungsgeber das Prinzip der Einzelleistungsvergütung angewendet wissen will.
Die Knochenaufbaumaßnahmen sind in der GOZ 3190 nicht beschrieben.
Die Aufbaumaßnahmen erfordern einen gesonderten Zeitabschnitt, besonderes Material und gesondertes Instrumentarium, dies sind weitere Hinweise, dafür dass sie eine selbständige und abzurechnende Einzelleistung darstellt.
Die Leistung ist nicht nur abgerechnet, sondern auch erbracht worden, daher habe ich auch Anspruch auf eine vertragsgemäße Erstattung, so lange Sie nichts Gegenteiliges beweisen.