GOZ 4000 - Parodontalstatus

Leistungsbeschreibung 1-fach
Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus € 9,00
Die Leistung nach der Nummer 4000 ist innerhalb eines Jahres höchstens zweimal berechnungsfähig.
Vergütung 1988 - 2011 € 9,00
von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit (BEMA 4). € 57,42

typische Probleme mit Kostenerstattern und passende Textbausteine

Für Ihren Widerspruch beim Kostenerstatter sinnvolle Texte einfach mit der Maus markieren, kopieren (Strg+C) und in Ihr Schreiben an Ihre Versicherung einfügen (Strg+V)!

Kostenerstatter: "Der Parodontalstatus darf nur ein mal im Leben / im Jahr / innerhalb von 2 Jahren abgerechnet werden."

Wie bei anderen chronischen Erkrankungen kann auch individuell bei einer Parodontitis eine häufigere Kontrolle der Entwicklung sinnvoll sein.

Die GOZ ermöglicht die Abrechnung dieser medizinisch notwendigen Tätigkeit über die Position GOZ 4000 bis zu zwei Mal im Jahr.

Da die Leistung Inhalt der GOZ ist und ich auf Erstattung von Leistungen nach GOZ bei Ihnen versichert bin, fordere ich Sie auf, mir die vertragsgemäßen Erstattungen zukommen zu lassen.