| Leistungsbeschreibung | 1-fach |
|---|---|
| Entfernung harter und weicher Zahnbeläge gegebenenfalls einschließlich Polieren an einem einwurzeligen Zahn | € 0,56 |
| Die Leistungen nach den Nummern 4050 und 4055 sind für denselben Zahn innerhalb von 30 Tagen nur einmal berechnungsfähig | |
| Vergütung 1988 - 2011 | € 0,61 |
| von der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) zugebilligtes Honorar für ungefähr vergleichbare Arbeit an ALLEN Zähnen (Anzahl egal!) | € 20,88 |