Seit Anfang 2020 hat sich das Virus pandemisch über die Welt verbreitet. Nach einer Sommerpause sind die Infektionszahlen angestiegen, unterschiedliche Maßnahmen wurden von der Regierung verhängt.
Sehr gern arbeiten wir auf Überweisung
Ihrer Zahnarztpraxis, um das mögliche Therapiespektrum zu erweitern.
Mit chirurgischer Technik und spezialisierten Verfahren möchten wir das Spektrum Ihrer Zahnarztpraxis als verlässlicher und kommunikativer Partner erweitern um Dinge wie Implantate, Knochenaufbau, Zahnfleisch - Aufbau, Wurzelbehandlung, etc.
Auch für dreidimensionales Röntgen, DVT, können Patienten zu uns überwiesen werden.
Als Privatzahnarzt - Praxis in Gifhorn ...
wollen wir gemeinsam mit unseren Patienten eine ausgezeichnete Mundgesundheit erreichen.
Deswegen wenden wir Therapieverfahren mit dem Ziel einer langfristigen Haltbarkeit an und ergänzen dies durch professionelle Zahnreinigung und Pflegeberatung.
Nach eingehender Untersuchung und Beratung erstellen wir vor jeder größeren
Behandlung einen ausführlichen Kostenvoranschlag.
Damit unsere Patienten gut
planen können, teilen wir umfangreiche Behandlungsabläufe schriftlich mit und
vereinbaren Termine gern langfristig.
Unsere Zahntechnik fertigen wir überwiegend selbst an. In unserem spezialisierten Praxislabor stellen wir im CAD/CAM - Verfahren aus modernen vollkeramischen Werkstoffen Grundgerüste für Inlays, Kronen und Brücken ebenso selbst her, wie die funktionelle und ästhetische Keramikverblendung.
Herausnehmbaren Zahnersatz realisieren wir in enger Zusammenarbeit mit einem örtlichen Labor, dessen Techniker gern zu den Anproben dabei sind.
So erreichen wir die natürliche Ästhetik, die wir uns für unsere Patienten wünschen.
Es ist bei uns gleich, wie Sie versichert sind: wir widmen Ihnen unsere volle Aufmerksamkeit und setzen Ihr Wohl an erste Stelle.
Wir haben zu
Oktober 2017 eine halbe Kassenzulassung*
für Ausbildungszwecke und Erweiterung des örtlichen Behandlungsspektrums aufgenommen. Dies verpflichtet uns, einige Stunden für die Behandlung von SGB-V-Versicherten bereit zu stellen, dieser Pflicht kommen wir mit chirurgischen Behandlungen auf Überweisung nach.
Unsere gesetzlich versicherten Stammpatienten bitten wir, bei ihrer Krankenkasse das Kostenerstattungsverfahren für Zahnmedizin zu wählen!
* Eine Teilzulassung ist wie eine halbe Zulassung.
Wir haben keine volle Zulassung beantragt, da wir mit Ausbildung und anderen
Aufgaben
zu beschäftigt sind und deswegen die Pflichten eines vollen
Kassensitzes nicht erfüllen könnten.
Gesetzliche Krankenkassen sind
nun jedoch nach § 13 SGB V zur Kostenerstattung verpflichtet.
Unser neues Modell der 6 Stufen will Ihnen die Zahnmedizin verfügbar machen, die Sie sich wünschen. Dabei ist es egal, wie Sie versichert sind, Sie selbst bestimmen, welchen Behandlungsumfang Sie erhalten:
1 - Basismedizin | 2 - Basismedizin plus | 3 - frei & gut | 4 - optimal | 5 - perfekt | 6 - traumhaft |
Wer diese Stufe wählt, dem ist einfach nur wichtig, versorgt zu werden zu möglichst geringen Kosten. Es geht um basale Medizin, Funktion und sowieso Ästhetik werden dem untergeordnet. In der Zahnmedizin heißt dies häufig, dass ein Zahn eher gezogen wird. Diese Stufe entspricht dem Leistungsanspruch der GKV, privat Versicherte können eine sehr hohe Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*. | im Rahmen einer einfachen Medizin sollen simple Verbesserungen angesprochen und gegen leichte Mehrkosten ausgeführt werden. Eine Füllung ist z.B. aus Komposit und hell, eine Wurzelfüllung wird durch Zusatzverfahren verbessert. Ästhetik und Funktion sind nachrangig. Für die Behandlung gesetzlich Versicherter setzen die Vertragszahnärzte jedoch die Spar-Richtlinien der Krankenkassen um, nicht jeder Zahn erhält die Chance einer Wurzelbehandlung. Gesetzlich Versicherte lassen die Chipkarte einlesen und leisten Zuzahlungen, privat Versicherte können eine hohe Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*. | Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte ist Voraussetzung, um die Zahnarztpraxis von beschränkenden Richtlinien zu befreien. Individuelle Honorarvereinbarungen ermöglichen auch alle privatmedizinischen Verfahren. Alltagstaugliche Medizin kann auch ästhetisch und funktionell zufriedenstellende Ergebnisse erreichen, Aufwand und Kosten halten sich in Grenzen. Für gesetzlich Versicherte können mehr Verfahren in beliebigerer Reihenfolge eingesetzt werden, die Krankenkasse zahlt zustehende Erstattungen direkt an ihre Versicherten. Privat Versicherte können eine recht hohe Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*. | Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte und individuelle Honorarvereinbarungen sind Voraussetzung, um optimale Behandlung und Erstattung zu ermöglichen. Zeitgemäße und vielfältige Medizin kann in aller Regel auch ästhetisch und funktionell richtig gute Ergebnisse erreichen. Aufwand und Kosten werden individuell veranschlagt. Gesetzlich Krankenkassen zahlen zustehende Erstattungen direkt an ihre Versicherten. Privat Versicherte können eine gute Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*. | Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte und individuelle Honorarvereinbarungen sind Voraussetzung, um perfekte Ergebnisse erreichbar zu machen. Die jeweils erfolgversprechendste Medizin kann individuell ästhetisch und funktionell beste Ergebnisse ermöglichen. Aufwand, Kosten und auch Risiken sind individuell zu besprechen. Gesetzlich Krankenkassen zahlen zustehende Erstattungen direkt an ihre Versicherten. Privat Versicherte können eine Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*. | Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte und individuelle Honorarvereinbarungen sind Voraussetzung für traumhafte Ergebnisse. Einzigartige Medizin soll individuell ästhetisch und funktionell alles erreichen, was denkbar ist. Aufwand, Kosten und auch Risiken sind hoch. Gesetzlich Krankenkassen zahlen eventuell zustehende Erstattungen direkt an ihre Versicherten. Privat Versicherte können eventuell eine Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*. Für diesen Grad der "Wundermedizin" müssen Sie sich eine andere Praxis suchen. |
Aktuelle Maßnahmen der Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegen Praxen, die die zentrale Speicherung von Patientendaten verweigern, zwingen uns dazu, zu überlegen, wie wir wen behandeln können...
Schon vor mehr als 15 Jahren führten wir in unserer Praxis die Verarbeitung von Eigenblut zu plättchenreichem Plasma durch. Es wurde während Operationen eingebracht, um die Wundheilung mit den konzentrierten körpereigenen Heilungsstoffen zu beschleunigen. Ein Nachteil war die Dauer des Verfahrens - oft sind wir beim Operieren schneller gewesen als die Blutverarbeitung :-].
Nun wurden diese Techniken weiter entwickelt. Wir setzen nun plättchenreiches Fibrin in flüssiger oder membranöser Form ein, mit dem Ziel, die Wundheilung positiv zu beeinflussen und postoperative Risiken und Schmerzen zu vermindern.
Nachdem wir seit 2019 den von uns hergestellten herausnehmbaren Zahnersatz komplett metallfrei fertigen, ist nun auch ein Vollkeramik - Implantatsystem mit "Druckknöpfen" eingetroffen.
Frei liegende Zahnhälse (Rezessionen) oder ein generell eher dünnes Weichgewebe vor einer Implantation können arge Probleme machen.
Ein bewährtes Verfahren ist die Überpflanzung (Transplantation) von Bindegewebe. Wir führen sie seit vielen Jahren durch. Dafür wird am Gaumen Bindegewebe entnommen und in die Empfängergegend eingepflanzt.
Da dies jedoch eine zweite Operationsstelle bedeutet, die Beschwerden machen kann, wurde viele Jahre nach Alternativen geforscht. Nun ist ein neues Material auf den Markt gekommen und hat erfolgreich die klinischen Erprobungen geschafft. NovoMatrix® ist Bauchhaut vom Schwein, die von Erbsubstanz befreit und sterilisiert wurde ohne die Gewebematrix zu beschädigen. Sie kann eingepflanzt werden, wo es an natürlichem Bindegewebe fehlt.
Unsere Arbeit erfordert vollen Einsatz - wir bilden uns fort oder erholen uns in folgenden Perioden:
- 23.12.2020 - 07.01.2021 Weihnachtsurlaub
(Die Praxis ist alarmgesichert!)