Seit mehr als 20 Jahren gibt es ein neues Röntgen - Verfahren. Ähnlich wie beim Computer - Tomogramm (CT) werden bei der Dentalen Volumen -Tomographie (DVT) Körperbereiche dreidimensional, also in 3D abgebildet.
Hierbei kommt ein spezielles Röntgengerät mit einem Hochleistungsrechner zum Einsatz. Im Unterschied zum CT wird jedoch beim DVT während der Aufnahme nicht kontinuierlich geröntgt, sondern es werden viele Einzelaufnahmen gemacht. So kommt es, dass das DVT in der Regel eine deutlich geringere Strahlenbelastung hat, als das CT.
In für chirurgische Planungen normaler Auflösung (0,32 mm) unterschreitet unser Gerät (ca. 150 mGy/cm²) sogar die Belastung einer zahnärztlichen Übersichtsaufnahme (OPTG; ca. 180 mGy/cm² bei digitaler Strahlungsreduzierung).
Unser Gerät kann bereits bei der Erfassung verschieden große Bereiche in unterschiedlichen Auflösungen scannen, so dass sich die Belastung weiter reduzieren lässt. Von 4 x 4 x 4 cm (z.B. für zwei benachbarte Zähne) bis 8 x 12 x12 cm (komplettes Gebiss inklusive Kiefergelenken). Auch die Nasennebenhöhlen lassen sich komplett darstellen.
Die DVT lässt sich in der Zahnmedizin, der Oralchirurgie, der Kieferchirurgie der Kieferorthopädie und für die Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (HNO) einsetzen, z.B. um sich einen exakten Überblick über die räumlichen Verhältnisse von Strukturen zu verschaffen. Es entsteht ein dreidimensionales Röntgenbild mit einer Auflösung von bis zu 0,16 mm. Wir fertigen die Bilder sowohl für unsere eigenen Diagnostik als auch für Überweiser an. Die Bilder geben wir gern auf einer CD oder einem Memorystick mit einem Betrachtungsprogramm* mit.
Die Bilder können wichtige Informationen liefern für eine erfolgreiche Wurzelbehandlung, eine exakte Operationsplanung bei der Weisheitszahnentfernung oder in der Zahnfleischbehandlung (bei Parodontitis oder "Parodontose") und dienen vor der Implantation auch bei der 3D-Navigation für Implantate.
Auch wenn digitales Röntgen sehr häufig erheblich strahlenärmer ist als das Röntgen mit herkömmlichen Geräten, so muss doch ein triftiger Grund für die Aufnahme vorliegen, er wird Indikation genannt.
Nur Zahnärzte und Ärzte können diese Indikation stellen, eine schriftliche Überweisung ist erforderlich.
Für unsere eigenen Patienten stellen wir die Indikation natürlich selbst.
Die Geräte sind wegen der sehr teuren Technik wenig verbreitet. Die "Befundung" der Aufnahme erfordert einen speziellen Sachkundenachweis, über den nur wenige Zahnärzte verfügen.
Das Bild ("Volumen") betrachten und Rückschlüsse ziehen kann aber jede/r ZahnmedizinerIn und sogar jede/r PatientIn. denn 3D-Röntgenaufnahmen sind viel besser zu verstehen als herkömmliche Röntgenbilder.
Gern geben wir die Aufnahme auf einem Memorystick mit oder stellen sie passwortgeschützt zum Download zur Verfügung.