Überweisung? Wir arbeiten GERN im Team!

Was können wir für Sie tun?

Bitte lassen Sie es uns wissen! Wir halten sowohl Überweisungsformulare für generelle Behandlungen als auch alleinige DVT-Überweisungen bereit, gern senden wir Ihnen einige zu.

Darüber hinaus können Sie uns auf der Seite "Kontakt" direkt Angaben zu Patienten machen und uns per Mausklick zukommen lassen.

Röntgenbilder können Sie entweder per Email an uns versenden (bitte anonym, wir können das dann zuordnen oder melden uns noch einmal bei Ihnen) oder sie laden sie auf der Seite "Kontakt" direkt auf unseren Server hoch, dann ist das Bild vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Nach einem Beratungsgespräch oder Behandlungsschritt werden wir Sie mit einem Arztbrief schriftlich informieren, entweder per Post oder per Email in verschlüsselter Form, das ist einfach und kostenfrei zu realisieren, wir informieren Sie gern näher.

Privat oder Krankenkasse?

Uns ist es gleich, wie ein Patient versichert ist, wir behandeln tatsächlich jeden Patienten gleich, nämlich so gut wir können.

Wir befürworten auch deutlich, dass gesetzliche Krankenkassen nach §13 des Sozialgesetzbuch V handeln und auch auf Behandlungen bei uns ihren Versicherten Erstattungen zahlen, wozu sie dann verpflichtet sind, wenn die Versicherten das gegenüber ihren Krankenkassen erklären, dass sie sich (für ein Quartal oder länger) beim Zahnarzt privat behandlen lassen wollen.

Hier haben wir für Sie Informationen zum Kostenerstattungsverfahren bereit gestellt, auch passende Formulare halten wir bereit.

Bitte informieren Sie Ihre Patienten im Rahmen der Überweisung bereits darüber, wenn die beauftragten Leistungen in Art und Ausführung außerhalb des Katalogs der gesetzlichen Krankenkassen liegen. Ihre Patienten erhalten dann von uns nach Untersuchung und Beratung einen verlässlichen Heil- und Kostenplan, den sie vor Behandlungsbeginn bei der jeweiligen Versicherung vorlegen können. Transparenz ist uns sehr wichtig.

Selbstverständlich behandeln wir überwiesene Patienten nur im abgesprochenen Umfang, wie es die Berufsordnung vorsieht.

DVT-Überweisung
Bild: Dr. Kolle