5 von 6 Stufen der Zuwendung statt Zweiklassenmedizin

Von alten Denkmustern zu mehr Auswahl, mehr Freiheit!

"Kasse oder privat?" Früher und auch heute noch ist das vielerorts die zweiseitige Auswahl.
Schwarz oder weiß, arm oder reich, dick oder dünn...

Wer will das? 
Wir nicht!

Deswegen hat "Zweiklassenmedizin" bei uns nichts zu suchen.

Wir möchten Sie so behandeln, wie Sie es sich wünschen und leisten wollen.

Das ist klar: Wir sind auch Menschen mit Familien. Wir machen unsere Arbeit gern, haben aber auch unsere Stundenlöhne und unsere Kosten, die zu decken sind.
Soll es also preiswert sein, dann müssen wir schneller machen, weniger erklären... Manches machen wir einfach nicht billig.

Darum sollen unsere Patienten und Patientinnen frei aussuchen und mitteilen, wie sie gern behandelt werden möchten. 

Erst dann können wir wissen, welchen Aufwand, welchen Grad der zahnmedizinischen Zuwendung wir betreiben sollen oder müssen, um die Erwartungen zu erfüllen.
Ist doch doof, wenn wir uns abrackern, dass etwas superästhetisch aussieht und es dann heißt "wär mir egal gewesen."

Anders herum müssen wir vorher wissen, dass jemandem Mundgesundheit und Aussehen wirklich sehr, sehr wichtig sind, dann können wir noch gründlicher hinschauen und umfassender beraten und behandeln. Wir können das ja. Wir müssen nur auch wissen, dass das gewünscht wird.

Zweiklassenmedizin ist nicht unser Ding. Medizin muss individuell sein!

Das Modell der 6 Stufen haben wir entwickelt, die Privatzahnärztliche Vereingung Deutschlands empfiehlt es. 

Häufig sind die Gedanken von uns Deutschen zu verhaftet an altem Denken. Deswegen erklären wir gleich weiter unten die 6 Stufen drei Mal mit jeweils anderen Worten.

Stufe 6 ist übrigens nicht unser Ding. Kann sein, dass wir Menschen auch mal wunschlos glücklich machen, dann ist es schön :) .
Wir legen aber Eert auf Realitäts - Bezogenheit. Niemand geht zum Arzt, weil alles super ist, irgendwas ist schon vorgefallen - die Natur setzt Grenzen!

6 Stufen kurz und praktisch - was ist drin in welchem "Paket"?

Die folgenden Links öffnen Tabellen mit unserer Interpretation der 6 Stufen. Die Tabellen zeigen z.B. an, was "Kassenleistung" ist, dabei orientieren sie sich an dem, was "draußen in den Praxen gelebt wird" und was die Richtlinien zulassen.

Die Zuordnungen ab Stufe 3 sollen für Sie eine Orientierung sein. Unter den Tabellen finden Sie jeweils Erläuterungen zu den Einzelpunkten.

2 Irrtümer über Medizin in Deutschland

Es gibt u.v.a. zwei Annahmen über Medizin in Deutschland, die falsch sind:

1. Mir können überall alle sinnvollen Alternativen angeboten werden. Medizin ist überall gleich.

Das ist nicht so! Ob Krankenhaus oder Praxis: Unternehmen müssen wirtschaftlich handeln. Sie haben ihre Grundkosten, die sie hereinholen müssen, damit sie ihre Rechnungen und ihr Personal bezahlen können. Insbesondere, wenn PatientInnen ihre GKV-Karte einlesen lassen, nehmen sie Leistungen nach SGB V in Anspruch, die haben ausreichend zu sein, nicht besser.
Einrichtungen, die besseres leisten, tun das aus sozialem Engagement heraus ggf. auf eigene Kosten.
"Leistungserbringer", die im Grenzbereich der Kassenrichtlinien arbeiten, riskieren, mit ihrem Privatvermögen zu haften und zu bezahlen, wenn die Prüfgremien eine Behandlungsfall später anders einordnen.
Wo es also in den Richtlinien heißt "ist kritisch zu bewerten", sollten Leistungserbringer besser lesen: "Tu es besser nicht, Du wirst dafür persönlich zur Kasse gebeten".
Klären dann die TherapeutInnen darüber auf, dass es eine Alternative gibt, dass man die aber komplett privat bezahlen muss... dann heißt es anderenortes, der oder die sei nur auf Geld aus, natürlich sei das Kassenleistung...
Klären sie nicht darüber auf, sondern sagen, dass man da nicht mehr machen kann, ist das viel einfacher.
Sie verlieren dann auch keine wertvolle Zeit damit, Dinge zu erklären, die PatientInnen dann oft nicht umsetzen lassen.
Also wird viel weniger über Alternativen aufgeklärt, als richtig wäre, die Ursache liegt im Regressapparat der GKV.
Wer die Chipkarte der GKV einlesen lässt, bindet seinen "Leistungserbringern" die Hände, sie werden darauf festgelegt, die Leistungsbeschränkungen nach SGB V auszuüben.

2. Jede Praxis kann alles oder wird mich überweisen.

Praxen haben begrenzte Mittel für Weiterentwicklung. Sowohl Zeit als auch Geld reichen oftmals nicht aus, um viele Verfahren zu erlernen und vorzuhalten. Das ist ganz normal und überall so.
Zum einen bedeutet das, dass die eigene Praxis i.d.R. nur begrenzt Alterativen anbieten kann.
Zum anderen bedeutet das eventuell, dass eine fortgeschrittene Behandlungsmethode dort evtl. überhaupt nicht bekannt ist.
Eine Überweisung zu Spezialisten bedeutet immer mehr (unbezahlten) Aufwand, es muss aufgeklärt, überzeugt, verwaltet werden - für nix.
Es muss damit gelebt werden, dass unerwartete Ergebnisse zurück kommen, es muss auch damit gelebt werden, dass manche Überwiesene gar nicht mehr zurückkommen, da sie anderswo ein besseres Angebot gefunden haben.

Welche Leistung man also erhält, ist aus vielen Gründen zunächst einmal davon abhängig, ob man sich selbst informiert und dann selbst entscheidet, was man sich ansehen, erklären oder machen lassen will.

6 Stufen der Zuwendung - entscheiden Sie selbst!

Unser neues Modell der 6 Stufen will Ihnen die Zahnmedizin verfügbar machen, die Sie sich wünschen. Dabei ist es egal, wie Sie versichert sind, Sie selbst bestimmen, welchen Behandlungsumfang Sie erhalten:

1 - Basismedizin
2 - Basismedizin plus
3 - frei & gut
4 - optimal
5 - perfekt
6 - traumhaft

Wer diese Stufe wählt, dem ist einfach nur wichtig, versorgt zu werden zu möglichst geringen Kosten.

Es geht um basale Medizin, Funktion und sowieso Ästhetik werden dem untergeordnet. In der Zahnmedizin heißt dies häufig, dass ein Zahn eher gezogen wird.

Diese Stufe entspricht dem Leistungsanspruch der GKV, privat Versicherte können eine sehr hohe Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*.

im Rahmen einer einfachen Medizin sollen simple Verbesserungen angesprochen und gegen leichte Mehrkosten ausgeführt werden. Eine Füllung ist z.B. aus Komposit und hell, eine Wurzelfüllung wird durch Zusatzverfahren verbessert. Ästhetik und Funktion sind nachrangig.

Für die Behandlung gesetzlich Versicherter setzen die Vertragszahnärzte jedoch die Spar-Richtlinien der Krankenkassen um, nicht jeder Zahn erhält die Chance einer Wurzelbehandlung.

Gesetzlich Versicherte lassen die Chipkarte einlesen und leisten Zuzahlungen, privat Versicherte können eine hohe Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*.

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte ist Voraussetzung, um die Zahnarztpraxis von beschränkenden Richtlinien zu befreien. Individuelle Honorarvereinbarungen ermöglichen auch alle privatmedizinischen Verfahren.

Alltagstaugliche Medizin kann auch ästhetisch und funktionell zufriedenstellende Ergebnisse erreichen, Aufwand und Kosten halten sich in Grenzen.

Für gesetzlich Versicherte können mehr Verfahren in beliebigerer Reihenfolge eingesetzt werden, die Krankenkasse zahlt zustehende Erstattungen direkt an ihre Versicherten. Privat Versicherte können eine recht hohe Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*.

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte und individuelle Honorarvereinbarungen sind Voraussetzung, um optimale Behandlung und Erstattung zu ermöglichen.

Zeitgemäße und vielfältige Medizin kann in aller Regel auch ästhetisch und funktionell richtig gute Ergebnisse erreichen. Aufwand und Kosten werden individuell veranschlagt.

Gesetzlich Krankenkassen zahlen zustehende Erstattungen direkt an ihre Versicherten. Privat Versicherte können eine gute Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*.

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte und individuelle Honorarvereinbarungen sind Voraussetzung, um perfekte Ergebnisse erreichbar zu machen.

Die jeweils erfolgversprechendste Medizin kann individuell ästhetisch und funktionell beste Ergebnisse ermöglichen. Aufwand, Kosten und auch Risiken sind individuell zu besprechen.

Gesetzlich Krankenkassen zahlen zustehende Erstattungen direkt an ihre Versicherten. Privat Versicherte können eine Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*.

Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte und individuelle Honorarvereinbarungen sind Voraussetzung für traumhafte Ergebnisse.

Einzigartige Medizin soll individuell ästhetisch und funktionell alles erreichen, was denkbar ist. Aufwand, Kosten und auch Risiken sind hoch.

Gesetzlich Krankenkassen zahlen eventuell zustehende Erstattungen direkt an ihre Versicherten. Privat Versicherte können eventuell eine Beteiligung ihrer Versicherung erwarten*.


Für diesen Grad der "Wundermedizin" müssen Sie sich eine andere Praxis suchen.

... praktisch gesagt:

... und nun noch einmal mit anderen Worten ...

1 - Basismedizin

Sie können sich ruhig für diese Stufe entscheiden, wir werden uns bei der Behandlung genau so viel Mühe geben wie immer.

Nein, es stehen dann nicht alle Verfahren zur Verfügung. Aber Medizin geht auch einfach.

Wir können es häufig viel besser machen, es geht aber auch so.

In unserer Praxis passt in diese Kategorie z.B. die anspruchslose Entfernung von Zähnen oder die Sanierung von Angstpatienten, die sich nicht mehr leisten können, als die Krankenkasse bezahlt.
Besonders im letzteren Fall sehen wir dann zu, dass wir in den vorgegebenen Grenzen individuell und zukunftssicher planen und ausführen.

Die Behandlung erfolgt i.d.R. durch eine Assistenzzahnärztin, wenn es unerwartet fachlich schwierig wird, ist der Chef da.

Wir können diese Stufe trotz der hohen laufenden Kosten der Praxis anbieten, weil wir nicht viel drum herum reden müssen, denn PatientInnen der Stufe 1 verzichten darauf, über alle denkbaren aber unerreichbaren Alternativen aufgeklärt werden.
Das Patientenrechtegesetz macht es möglich, und wir können uns auf das Wesentliche konzentrieren.

NICHT zuständig sind wir für basale "normale" Zahnmedizin, wie z.B. Amalgam- oder Zementfüllungen oder Wurzelkanalbehandlungen ohne Laser - das gibt es bei uns nicht als Einzelleistung, das können wir betriebswirtschaftlich nicht schaffen und es gibt viele Praxen, die diese Leistungen regulär anbieten.

Dafür bitte dorthin wenden.

2 - Basismedizin plus

Wir verorten hier die Erwartungshaltung "Kassenpatient/in, zuzahlungsbereit"

Wenn Sie für eine chirurgische Maßnahme an uns überwiesen werden, ist unser Auftrag durch die Überweisung klar umrissen. Wir erläutern dann gern die nahe liegenden Alternativen und nahe liegende zusätzliche Möglichkeiten der Verbesserung. Das funktioniert auch betriebswirtschaftlich und wir haben gern Zeit für Sie und die Behandlung, die i.d.R. durch eine Assistenzzahnärztin erfolgt, wenn es unerwartet fachlich schwierig wird, ist der Chef da.

Darüber hinaus ist dies für uns die schwierigste Kategorie, da wir die Erwartungen deutlich dämpfen müssen. 

Wer gesetzlich versichert ist, ist nicht gut sondern ausreichend versichert. So schreibt es das Gesetz vor (SGB V).
Es ist dabei NICHT so, dass Kassenpatienten in vernünftigem Rahmen über alles Mögliche aufklärbar sind, die Richtlinien der Kassenbehandlung schränken die verfügbaren Verfahren kompliziert ein, der Erklärungsaufwand würde alles sprengen, was in eine Beratung für € 9,90 pro Quartal hineinpasst. Die laufenden Kosten unserer Praxis liegen bei € 6 pro Minute. Anderthalb Minuten sind sehr kurz und mit den Gebühren für die Kassenleistung soll nur "ausreichende" Medizin abgedeckt werden, die tatsächlich gemacht wird. Darüber bloß zu reden, finanziert die Zeit nicht.

Deswegen weisen wir klar in unseren schriftlichen Unterlagen darauf hin, dass PatientInnen, die ihre Chipkarte einlesen lassen, einen großen Teil ihrer Entscheidungsfreiheit abgeben.

Private Zusatzversicherungen entfalten übrigens ihre Wirkung erst so richtig ab Stufe 3!

3 - frei & gut

Dies ist ein sehr vernünftiger Level der Medizin. Er bedeutet, dass keine äußeren Richtlinien die Wahl des Behandlungsverfahrens beeinflussen sollen (frei) und dass es ausreicht, wenn die Behandlung wahrscheinlich so funktioniert, denn dann ist es gut.

Das Leben ist voller Risiken, wäre es bisher reibungslos gelaufen, dann würde man ja nicht zu uns kommen, oder?

Wem es nun wichtig ist, jetzt recht gute Erfolgsaussichten für die Behandlung zu haben, der ist in dieser Gruppe gut aufgehoben. Ästhetik und präziseste Funktion stehen nicht im Vordergrund, es soll ja auch finanzierbar bleiben.

Gesetzlich Versicherte können diese Stufe nur wählen, wenn sie ihre Karte NICHT einlesen lassen. Damit die Krankenkasse sich trotzdem an den Kosten beteiligt, gibt es das Verfahren der Kostenerstattung. Wer die Karte einlesen lässt, legt seinen Behandlern und Behandlerinnen die Handschellen der Kassen-Richtlinien an, Vertragsärzte sind dann daran gebunden, das bedeutet Stufe 1 oder 2.

Privat Versicherte können ja grundsätzlich jede Stufe wählen, sie schließen immer einen direkten Behandlungsvertrag (außer bei "Basisschutz").
Jedoch sollten Privatversicherte wissen, dass die Honorare der Gebührenordnungen überwiegend seit 1987 (GOZ) oder 1996 (GOÄ) unverändert sind!
Heutige Behandlungskosten sind nicht mit Standardfaktoren abzudecken, denn dann liegt das Honorar meistens unter dem Niveau gesetzlicher Krankenkassen, oft sogar deutlich darunter!
Deswegen vereinbaren wir abweichende Faktoren im persönlichen Gespräch, wir treffen also Honorarvereinbarungen.

4 - optimal

Auf dieser Stufe gibt es ebenfalls keine äußeren Richtlinien, es gibt jedoch auch weniger Begrenzung für den zu treibenden Aufwand. Wichtig ist das Ergebnis, der Weg kann länger sein, darauf kommt es nicht so sehr an. Die Ästhetik soll ganz gut sein, die Funktion soll einen normal sorgenfreien Alltag ermöglichen.

Kopfstände und einen dritten Versuch wird man aber selten machen, will etwas nicht funktionieren, dann geht es auch einfacher. Denn eins muss immer klar sein: Medizin bewegt sich in der Natur, nicht alles, was Industrie oder Boulevardblatt versprechen, funktioniert immer und bei allen.

Gesetzlich Versicherte können diese Stufe nur wählen, wenn sie ihre Karte NICHT einlesen lassen. Damit die Krankenkasse sich trotzdem an den Kosten beteiligt, gibt es das Verfahren der Kostenerstattung. Wer die Karte einlesen lässt, legt seinen Behandlern und Behandlerinnen die Handschellen der Kassen-Richtlinien an, Vertragsärzte sind dann daran gebunden, das bedeutet Stufe 1 oder 2.

Privat Versicherte sollten wissen, dass die Honorare der Gebührenordnungen überwiegend seit 1987 (GOZ) oder 1996 (GOÄ) unverändert sind.
Heutige Behandlungskosten sind nicht mit Standardfaktoren abzudecken, denn dann liegt das Honorar meistens unter dem Niveau gesetzlicher Krankenkassen, oft sogar deutlich darunter!
Deswegen vereinbaren wir abweichende Faktoren im persönlichen Gespräch, wir treffen also Honorarvereinbarungen.

5 - perfekt

"Perfekt" meint nicht, dass es nachher perfekt sein wird. Kaum etwas wird wirklich total perfekt werden, nichts wird perfekt bleiben, soweit es unsere vergänglichen Körper betrifft.

Die Herangehensweise soll hier jedoch perfekte Ergebnisse möglich machen. Grenzen werden gesetzt durch die Natur, durch die Eigenschaften von Materialien, durch das Schicksal und seine Risiken.

Die gewählten Techniken, ihre Kombination, die eingesetzten Materialien sollen gut sein, richtig gut! Es wird überdurchschnittlich viel Zeit investiert, wenn etwas beim zweiten Mal nicht fruchtet, wird sich beim dritten Anlauf noch einmal mehr angestrengt - auch finanziell.

So können perfekte Ergebnisse angestrebt werden. Danach sieht man weiter, konsequente Pflege und Bemühen um Gesundheit sind dann wichtig.

Gesetzlich Versicherte können diese Stufe nur wählen, wenn sie ihre Karte NICHT einlesen lassen. Damit die Krankenkasse sich trotzdem an den Kosten beteiligt, gibt es das Verfahren der Kostenerstattung. Wer die Karte einlesen lässt, legt seinen Behandlern und Behandlerinnen die Handschellen der Kassen-Richtlinien an, Vertragsärzte sind dann daran gebunden, das bedeutet Stufe 1 oder 2.

Privat Versicherte müssen wissen: Heutige Behandlungskosten sind nicht mit Standardfaktoren abzudecken, denn dann liegt das Honorar meistens unter dem Niveau gesetzlicher Krankenkassen, oft sogar deutlich darunter!
Deswegen vereinbaren wir abweichende Faktoren im persönlichen Gespräch, wir treffen also Honorarvereinbarungen.

6 - traumhaft

Es kann auch bei uns durchaus mal passieren, dass ein traumhaftes Ergebnis herauskommt. 

"Da steckt man nicht drin," heißt es, wenn das auch häufig anders herum gemeint ist.

Für unsere Praxis gilt: Wir machen Medizin, während wir uns unserer und Ihrer Sterblichkeit bewusst sind.

Man geht ja nicht zum Zahnarzt, weil vorher alles super lief, und die Vorbehandler haben die Karies und die Parodontitis nicht verursacht! Man muss sich seiner eigenen Verantwortung dafür bewusst sein!

Für uns ist anderes im Leben wichtig, als der Traum, wir gehen mit offenen Augen durchs Leben.

Wer traumhafte Ergebnisse für berechenbar und garantierbar hält, muss sich an eine andere Praxis wenden, die solches verspricht.

Wir können auch träumen, Träume sind wichtig. Für diese Stufe möchten wir aber ein klares Zeichen setzen:

Wer Wunder von Menschenhand erwartet, dem wünschen wir alles Gute und einen bewahrten Weg in eine Praxis, die zusagt, das zu können.

Stufe 6 bieten wir nicht an.