Wir haben das Modell der 6 Stufen eingeführt, um Ihren Ansprüchen fair gerecht zu werden.
Behandlungen lassen sich nicht immer genau vorhersagen, deswegen bleiben wir flexibel und besprechen Änderungen so bald klar wird, dass neue Therapievorschläge sinnvoller werden.
Für die besprochenen Therapieabläufe gelten unsere Heil- und Kostenpläne, die den Zusammenhang von Leistung und Kosten darstellen. Wird mehr Leistung benötigt, wird es unerwartet schwieriger, dann kann es etwas teurer werden, wird es einfacher oder kann auf einzelne Leistungen verzichtet werden, so wird es preiswerter.
Falls es mal ganz anders läuft, erfahren Sie umgehend von uns, wie sich bei Fortsetzung der Behandlung die Kosten entwickeln werden. Das ist Ihr gutes Recht!
Die aktuell gültigen Gebührenordnungen sind schon lange überarbeitungswürdig!
Während aber in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) die Erstattungen für Leistungen jährlich angepasst werden, ist dies für Privatleistungen überwiegend seit 1987 nicht geschehen. "Faktor 2,3" bedeutet also NICHT 2,3 mal so viel, wie z.B. die AOK bezahlt.
Beispiel (Stand 2021):
Leistung | gesetzliche Krankenkasse "ausreichende" Medizin | GOZ im Faktor 2,3 | gleich bei Faktor (= "ausreichende" Medizin) |
Betäubung (L1 - 0100) | € 13,20 | € 9,05 | 3,4 |
Prothesen-Unterfütterung (91d - 5280) | € 54,- | € 34,93 | 3,6 |
Exzision, Gewebeentfernung (Exc1 - 3070) | € 11,- | € 5,82 | 4,3 |
Entfernung einer Zyste (Zy3 - 3190) | € 52,82 | € 34,93 | 3,5 |
... und so weiter.
Mehr als die Hälfte der 170 Leistungen, die die GKV zahnärztlich kennt, wird von der GKV besser bezahlt, teilweise erheblich besser bezahlt, als die GOZ es bei Faktor 2,3 vorsieht. Nur noch sehr wenige ähnliche Leistungen sind in der GOZ besser honoriert.
Das ist nicht so, weil die GKV das Geld übrig hätte, sondern weil das entscheidende Organ (GBA) der Meinung ist, dass unter diesen Honoraren eine ausreichende Medizin wirklich nicht möglich ist.
Unsere Behandlung soll besser als "ausreichend" sein. Deswegen vereinbaren wir mit unseren Patientinnen und Patienten die Honorierung von Privatleistungen überwiegend über Faktor 3,5. Ein ausführlicher Heil- und Kostenplan wird vor jeder größeren Behandlung erstellt und zeigt dann die zu erwartenden Gesamtkosten.
Wir müssen mehr als kostendeckend
arbeiten, jeder braucht einen Lohn aus seiner Arbeit.
Wir sind nicht verantwortlich für Karies und Parodontitis. Wir können aber medizinisch helfen.
Private Kostenerstatter weigern sich überwiegend, oberhalb von Faktor 3,5 oder sogar oberhalb von 2,3 zu erstatten, obwohl sie ihre Beiträge regelmäßig erhöhen!
Das tut uns sehr leid, das Versäumnis dafür liegt bei den Bundesregierungen der letzten 3 Jahrzehnte!
Würde sie die Gebührenordnung realistisch überarbeiten, wären die Erstattungen auch realistischer. Doch das steht in keinem Wahlprogramm.
Diese ganz klare Richtlinie sorgt dafür, dass wir unsere Leistung für alle so gut und günstig anbieten können, wie möglich, wir versuchen durch effizienten Umgang mit unseren Ressourcen, Verluste zu vermeiden.
Berufserfahrung, absolvierte Fortbildungen, besonderes Geschick in einzelnen Fällen bestimmen ebenso, wen wir als Behandler oder Behandlerin bereit stellen können, wie auch finanzielle Vernunft.Eine Reihe von Terminarten ist nicht kostendeckend, dazu zählen u.a. Beratungen, Grunduntersuchungen, postoperative Nachkontrollen... Trotzdem nehmen wir uns die Zeit, wir müssen das in anderen Behandlungen ausgleichen. So ist es eben.
Insgesamt muss das in einer Mischkalkulation klappen, im Einzelfall müssen wir nicht hetzen, jedoch müssen wir auch sehen, dass ggf. andere dafür zahlen müssen, dass einige PatientInnen mehr Zeit beanspruchen - auch das nennt man eine Solidargemeinschaft.
Am liebsten ist es uns, wenn wir in vernünftigem Maß über Alternativen aufklären können und Patientinnen und Patienten unserem Rat folgen, es vernünftig zu machen.
Mitarbeit, positive Veränderung von Ernährungs- und Pflegegewohnheiten werden sich am meisten lohnen, da wir dann nicht mehr viel dazu tun müssen, unsere Prophylaxe-Abteilung hilft dann, Erreichtes langfristig zu sichern.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat klare Grenzen.
Privatversicherungen leben davon, dass sie mehr Geld einnehmen als sie ausgeben. Sie richten sich häufig nach den 1987 oder 2012 zu Standardfaktoren vom Bundesrat verordneten Preisen der GOZ oder GOÄ. Diese unterschreiten sehr häufig die Kassensätze und/oder die Kosten, die erzeugt werden. Die Bundesregierung macht ihre Hausaufgaben nicht, sie lässt die VerbraucherInnen hier im Stich, denn Versicherungsbeiträge werden nicht effektiv reguliert, die Erstattung aber so gedeckelt!
Wir können unsere Leistung nur zu realistischen Bedingungen erbringen. Deswegen vereinbaren wir mit unseren Patientinnen und Patienten abweichende Faktoren.
Auch die Behandlung insgesamt vereinbaren wir nicht mit Versicherungen oder anderen Kostenerstattern. Der Behandlungsvertrag wird immer zwischen ÄrztInnen und PatientInnen direkt geschlossen.
Gern helfen wir bei Erstattungsproblemen, kostenfrei geht das über unser Portal www.zahnarztrechnung.info. Individuelle Schreiben ohne Erfolgsgarantie können wir gegen eine Aufwandspauschale verfassen.
Eine Anzahlung zu leisten, ist freiwillig.
Dass wir behandeln, ist auch freiwillig.
Im akuten Notfall helfen wir selbstverständlich bis der Notfall gelindert ist.
Vor größeren Behandlungen bitten wir um eine Anzahlung, die etwa 1/3 der jeweiligen Kosten beträgt. I.d.R. sollte sie frühzeitig vorab per Überweisung erfolgen, es kann auch bar angezahlt werden, alles wird quittiert und ordentlich verbucht. Skonti und Rabatte sind in der Medizin untersagt.
Eine Ratenzahlung muss vor der Behandlung mit uns abgesprochen werden, auch dann ist die Anzahlung nötig, sie kann aber auch bei uns "angespart" werden, wenn es sonst an der Disziplin hapert.
Wer später der Ratenzahlung nicht wie geplant nachkommen kann, sollte dann kleinere Raten mit uns vereinbaren. Nichtzahlung ist keine akzeptable Alternative.
Es gibt grob und unjuristisch gesagt drei Gruppen von Leistungen für die man zahlen muss:
Handelsrecht: Man kauft Waren, sind sie defekt, gibt es Garantie, gefallen sie nicht, dann kann man sie umtauschen, wenn sie weiter verkaufbar sind.
Werkvertragsrecht: Man beauftragt einen Handwerker mit bestimmten, klar umschriebenen Dienstleistungen. Der Erfolg ist hauptsächlich abhängig vom Geschick und Vorgehen des Handwerkers. Ist das Ergebnis nicht zufriedenstellend, können ggf. Abschläge einbehalten werden oder die Abnahme wird ganz verweigert.
Dienstvertragsrecht: Man wendet sich an Juristen, Mediziner, Berater und hofft, dass sie aus dem, was man mitbringt, das Beste heraus holen oder wenigstens Brauchbares machen können. Dass das nicht immer geht, liegt in der Natur des Falles. Zahlungspflichtig bleibt man so lange, wie nicht ganz grobe Fehler gemacht wurden, die offensichtlich sind.
Insbesondere in der Medizin gelten dabei breit gefasste Richtlinien, wenn umfassend aufgeklärt wurde, die verfahrensüblichen Risiken bleiben bei den PatientInnen.
Noch mehr gilt dies für Ästhetik, die im Auge des Betrachters liegt oder gar Kosmetik, die KEIN Teilgebiet der Medizin ist.
Um hier klare Grenzen zu ziehen, behandeln wir nur die Stufen 1 - 5.
Unsere Freundlichkeit und unsere Toleranz haben übrigens ihre Grenze, wenn zugesagte Zahlungen nicht geleistet werden. Nun müssten unsere anderen Patienten die Zeche zahlen, das sehen wir nicht ein.
Auf Nichtzahlung folgt Inkasso auf vorsätzlichen Betrug die Anzeige.
Wer also weiß dass er nichts zuzahlen kann, sagt das besser vorher, dann ist alles ok.